Treuhänder

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Zum Treuhänder bestellt ist Herr Rechtsanwalt Stefan Kohwagner, geboren 1955 in München. Herr Kohwagner hat nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München 1986 die Zulassung zur Anwaltschaft erhalten. Im Jahr 1987 erfolgte die Gründung der Kanzlei Kohwagner und Kollegen, die 1990 in die Kanzlei Bösel, Kohwagner und Kollegen fusionierte. Herr Kohwagner war in der deutschlandweit tätigen Kanzlei seitdem vorrangig zuständig für die Bereiche öffentliches und ziviles Baurecht und insbesondere für die Beratung im Bereich Projektentwicklung und Projektverwaltung. Der derzeitige Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung institutioneller und privater Anleger und Entwickler im Bereich Immobilien sowie Immobiliengesellschaften in München und Frankfurt.

Anschrift:

Rechtsanwalt Stefan Kohwagner
Kanzlei Bösel, Kohwagner & Kollegen
Office München
Guntherstraße 27
80639 München

Telefon: 0049 (0)89 – 54 58 27 0
Telefax: 0049 (0)89 – 59 19 03
E-Mail: kontakt@ra-kohwagner.de
Webseite: www.boesel-kollegen.de

Dem Treuhänder kommt bei der Abwicklung der Investments eine zentrale Bedeutung zu. Der Treuhänder wird die von den Anlegern geleisteten Einlagen nur gemäß den im Mittelverwendungskontrollvertrag festgelegten Kriterien freigeben, die Einlagen bei Fälligkeitsvoraussetzung an die Anleger zurückführen und die anteilig anfallenden Gewinne an diese auszukehren (Verwaltungstreuhand).

Weiterhin ist der Treuhänder beauftragt, die zur Absicherung der Einlagen bestellten Grundpfandrechte (Hypotheken) zu halten und gegebenenfalls zu verwerten (Verwertungstreuhand). Einer Löschung bzw. Verwertung dieser dinglichen Rechte kann der Treuhänder nur bei Vorliegen der im Treuhandvertrag festgelegten Voraussetzungen zustimmen.

Sämtliche Zahlungsströme erfolgen ausschließlich über das auf den Treuhänder lautende Sonderkonto bei der Privatbank DONNER & REUSCHEL in München (Webseite: www.donner-reuschel.de).

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